Unsere Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke oder Geschäftstreffen vermietet und darf nur mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der Mietvertrag für die Ferienwohnung/das Ferienhaus kommt auf Basis des Angebotes des Vermieters zustande, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist die Anzahlung getätigt wird. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum Mietbeginn) kommt der Mietvertrag bereits mit schriftlicher oder mündlicher Annahme des Angebotes zustande.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die am 25. Mai 2015 in Kraft getreten ist, sind wir verpflichtet Sie zu informieren, dass bei der Eintragung in „eVisitor“ Daten Ihres Identifikationsausweises benötigt werden. Zu den personenbezogenen Daten der Gäste gehören: Vor- und Nachname, Art und Nummer des Ausweises, Geschlecht, Geburtsland, Adresse, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum. Ihre personenbezogenen Daten werden in das Informationssystem der Touristischen Gemeinschaften „eVisitor“ der Republik Kroatien eingetragen und dienen zur An- und Abmeldung der Gäste (Gesetz über die Aufenthaltsgebühr, Amtsblatt NN 152/08).
Ihre personenbezogenen Daten dienen ausschließlich zur statistischen Bearbeitung und werden von Touristischen Gemeinschaften, öffentlichen Einrichtungen und Staatsministerien benutzt.
Verzeichnis der Einrichtungen, die gesetzlich verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen: Ministerium für Tourismus – Touristische Inspektion, Innenministerium, Ministerium für Finanzen – Zollverwaltung. Jede unbefugte Verwendung, Veröffentlichung, Be- und Verarbeitung, öffentliche Vorführung, Übertragung, Verteilen, Aufnahme oder andere unberechtigte Verwendung Ihrer persönlichen Daten ist streng verboten.
Sollten Sie aus irgendwelchem Grund keine Einwilligung für die Abgabe Ihrer persönlichen Daten geben, sind wir berechtigt, den Mietvertrag gemäß den unter 4.) aufgeführten Bedingungen aufzulösen.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Klimaanlage, Endreinigung) enthalten. Nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos. Strom für das Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt.
Es wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises vereinbart, dieser ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist mit Erhalt bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr in geräumtem und besenreinen Zustand übergeben.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 0%
ab 14 Tage bis 1 Tag vorher: 100%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale der Ferienwohnung, die sich ändern können. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind nur nach Rücksprache gestattet.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Hifi-Geräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend. Es gelten weitere Regelungen der Hausordnung, die wir Ihnen nach Vertragsschluss zur Verfügung stellen werden.
12. Internet
Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W-Lan) folgende Bedingungen:
Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines W-Lan Schlüssels. Dieser Schlüssel ist nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Landsberg am Lech zuständig.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.